| mobilsägewerk
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Vorteile:
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| Allgemeine Arbeitsbedingungen: 1.) Das Aufmaß des Holzes wird auf der Maschine genommen. 2.) Es erfolgt kein Rindenabzug. 3.) Bei Beschädigung des Sägebands durch Fremdkörper im Holz erfolgt ein Zuschlag von 30,- EUR je Band. 4.) Das Holz liegt aufgepoldert am befahrbaren Weg (auf dem Hof), auf festen Unterlagen, in Sortimentslängen geschnitten. 5.) Bei notwendigen Rücke- bzw. Einschnittarbeiten wird ein Zuschlag vereinbart. 6.) Es müssen zwei Hilfspersonen gestellt werden. |
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